Ihre Fragen sind willkommen!

Sollte eine Frage fehlen, geben Sie uns bitte einen Hinweis, am besten via E-Mail an kontakt@themis-vertrauensstelle.de. Damit helfen Sie anderen Betroffenen. Herzlichen Dank!

Was ist sexuelle Belästigung?
Sexuelle Belästigung ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, das die Würde der betroffenen Person verletzt. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann an den Missbrauch von Macht gekoppelt sein oder in Verschränkung mit anderen Diskriminierungsformen auftreten. So sind Frauen, BIPoC, LGBTQIA+ und Menschen mit Behinderung besonders häufig betroffen. Sexuelle Belästigung tritt in verbaler, nonverbaler, digitaler oder physischer Form auf. Jede Form ist am Arbeitsplatz gesetzlich verboten.

Beispiele:
– verbal: sexuell anzüglicher Witz, aufdringlicher oder beleidigender Kommentar
– nonverbal: aufdringliches Starren, Hinterherpfeifen, Exhibitionismus
– digital: Kontaktaufnahme über Messengerdienste, unerwünschte E-Mails, Bilder, Tonaufnahmen oder Social-Media-Nachrichten mit sexualisiertem Inhalt
– körperlich: unerwünschte Berührungen oder körperliche Gewalt
Bei welchen Diskriminierungsformen beraten Sie?
Das AGG definiert neben dem Merkmal Geschlecht fünf weitere Merkmale von Benachteiligung oder Diskriminierung. Menschen können auch wegen dieser Gründe benachteiligt werden:
– Rassistische Diskriminierung bzw. ethnische Herkunft
– Religion oder Weltanschauung
– Behinderung
– Alter
– sexuelle Identität
– Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Diese Ebenen sind häufig miteinander verschränkt. Es entsteht also eine mehrdimensionale Diskriminierung. Im Mittelpunkt unserer Beratung steht sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz. Hier liegen unsere Expertise und der Auftrag der Gründer*innen. Unsere Beraterinnen haben stets eine intersektionale Perspektive und nehmen mögliche Verschränkungen bei den Beratungsgesprächen in den Blick. Unsere Satzung sieht vor, dass (mindestens auch) sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorliegen muss, damit wir Sie beraten können. Ist dies nicht gegeben, verweisen wir Sie – wo immer möglich – an Stellen unseres Hilfenetzwerkes.
Wie läuft ein erstes Beratungsgespräch bei Ihnen ab?
Während der telefonischen Sprechzeiten ist eine Juristin oder eine Psychologin aus unserem Team für Sie da. Die Beraterin hört Ihnen genau zu und nimmt sich Zeit, um gemeinsam mit Ihnen Ihre Situation einzuordnen und zu klären. Sie wird Ihnen helfen, weitere Schritte zu planen. Sie können zudem psychologische und/oder juristische Folgetermine vereinbaren. Bei Bedarf vermitteln wir auch eine juristische oder psychologische Betreuung bei externen Anlaufstellen. Jeden Schritt stimmen wir natürlich mit Ihnen ab – wir unternehmen nichts ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung. Wenn Sie möchten, können Sie anonym bleiben.
Wie läuft ein juristisches Beratungsgespräch bei Ihnen ab?
Wir beraten juristisch auf Grundlage des AGG. Das AGG verbietet Benachteiligungen, sexuelle Belästigung oder Gewalt am Arbeitsplatz. Arbeitgebende sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor sexueller Belästigung zu schützen. Bei unserem Beratungsgespräch hören wir Ihnen genau zu und besprechen Ihre Situation. Wir zeigen Ihnen auf, welche rechtlichen Schritte Sie gehen könnten. Unser Ziel ist es, dass Sie eine informierte Entscheidung über das weitere und für Sie beste Vorgehen treffen können – mit uns an Ihrer Seite. So können Sie uns zum Beispiel damit beauftragen, für Sie eine Beschwerde nach dem AGG bei Ihrem Arbeitgebenden einzureichen. Wenn Sie ein strafrechtliches Verfahren einleiten, sozialrechtliche Ansprüche geltend machen oder zivilrechtliche Forderungen erheben möchten, nennen wir Ihnen gerne die zuständigen Anlaufstellen.
Wie läuft ein psychologisches Beratungsgespräch bei Ihnen ab?
Im Mittelpunkt unseres psychologischen Beratungsgespräches steht das, was für Sie wichtig ist. Unsere Psychologinnen hören Ihnen zu und richten sich zuallererst nach Ihrem subjektiven Wohlbefinden. Gemeinsam arbeiten wir daran, dass Sie mit der Situation bestmöglich umgehen und die für Sie richtige Entscheidung treffen können. Unser Ziel ist es, dass wir eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen und Sie stabilisieren und stärken. Wir vermitteln Ihnen Techniken der Stabilisierung, der Abgrenzung oder der Entspannung. Auch klären wir über mögliche Auswirkungen sexueller Belästigung auf. Bei Bedarf verweisen wir an weitere psychosoziale und psychotherapeutische Anlaufstellen. Für bis zu zehn psychologische Beratungsstunden können Sie zu uns kommen.
Beraten Sie alle Geschlechter, die von sexueller Belästigung betroffen sind?
Ja, wir beraten betroffene (Cis-)Frauen und (Cis-)Männer ebenso wie trans*, inter* und nicht-binäre Personen. Denn sexuelle Belästigung ist nach dem AGG eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes. Das AGG schützt alle Menschen geschlechterübergreifend vor Belästigung – auch wenn weiblich gelesene Personen sehr viel häufiger von sexueller Belästigung betroffen sind als andere Geschlechter.
Beraten Sie auch Beschuldigte?
Nein, wir beraten Menschen, die von sexueller Belästigung betroffen sind. Themis versteht sich als Mittlerin zwischen betroffenen Personen und Arbeitgebenden in der Kultur- und Medienbranche. Wir übernehmen allerdings keine Mediation im Sinne eines Täter-Opfer-Ausgleiches. Alle Informationen und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Website des Servicebüros für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung: https://www.toa-servicebuero.de/
Fungiert die Themis als Meldestelle?
Nein, Vorfälle von sexualisierter Belästigung und Gewalt können wir als Beratungsstelle nicht „melden“. Wir führen auch keine Datenbank über auffällige Verhaltensweisen, Unternehmen oder Einzelpersonen – dies ist aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit und des Datenschutzes nicht erlaubt. Beratungsvorgänge erfassen wir in anonymisierter statistischer Form. So können wir (begrenzt) Aufschluss geben, wie sexualisierte Belästigung und Gewalt in der Kultur- und Medienbranche vorkommt. So tragen wir dazu bei, die Häufigkeit sowie Art und Schwere sexualisierter Belästigung und Gewalt im Rahmen statistischer Auswertungen sichtbar zu machen.
Was tun Sie gegen Machtmissbrauch?
Machtmissbrauch ist ein strukturelles Problem, das in der Kultur- und Medienbranche noch immer häufig vorkommt. Darunter fallen verschiedene, ethisch stets problematische Verhaltensweisen. Häufig verhalten sich einflussreiche, in beruflichen oder künstlerischen Hierarchien weit oben positionierte Personen anderen Personen gegenüber respektlos und grenzüberschreitend. Machtmissbrauch kann sein:
– öffentliches Bloßstellen
– verbale Erniedrigungen und Beleidigungen
– regelmäßige berufliche Kontaktaufnahme auch in Freizeit oder Krankheitszeiten
– Anweisung von Arbeiten, die jenseits des Aufgabengebiets liegen
– regelhafte und massive Überschreitung von Arbeitszeiten und Pausen bis hin zu sexualisierten Übergriffen
– Nötigung und körperlicher Gewalt
Machtmissbrauch kann durch Einzelne ausgeübt werden oder die gesamte Unternehmenskultur prägen. Er kann subtil und kaum erkennbar sein oder auch offensiv ausgelebt werden. Die rechtliche Handhabe gegen Machtmissbrauch ist begrenzt. Nur wenigen Verhaltensweisen lässt sich mit Mitteln des AGG oder des Strafrechtes begegnen. Denn nur ein Teil und längst nicht alle Arten von Machtmissbrauch sind verboten. In unserer Beratungstätigkeit unterstützen wir Betroffene von Machtmissbrauch dann, wenn dieser mit sexueller Belästigung und Gewalt einhergeht. Die Abgrenzung kann schwierig sein. Deshalb finden wir in einer Erstberatung heraus, ob der jeweilige Vorfall von unserem Mandat umfasst wird. Ist er es nicht, verweisen wir an eine geeignete Beratungsstelle.
Wen vertritt Themis?
Unsere Beratungsstelle versteht sich als Mittlerin zwischen betroffener Person und Arbeitgebendem in der Kultur- und Medienbranche. Wir sind die erste Anlaufstelle für Menschen, die sexuelle Belästigung oder Gewalt erfahren haben. Deshalb ist es unsere allererste Aufgabe, diese Menschen aufzufangen, ihnen zuzuhören und sie zu beraten. Wir unternehmen nichts ohne die Zustimmung der betroffenen Person. Wenn wir mit dem Einverständnis der betroffenen Person tätig werden, suchen wir das Gespräch mit dem Arbeitgebenden. Auf Wunsch agieren wir als Beschwerdeführerin gegenüber dem Unternehmen. Dabei handeln wir überparteilich und neutral.
Wie schützen Sie mich als betroffene Person vor negativen Konsequenzen?
Wenden Sie sich in Ihrem Erstkontakt gern anonym an uns. Wir beraten Sie auch dann, wenn wir nicht wissen, wer Sie sind. Nach unserer Beratung können Sie die Möglichkeiten und Konsequenzen abwägen und Ihre Situation richtig einordnen. Sie handeln nicht allein, wenn Sie sich für die Aufgabe Ihrer Anonymität entscheiden, um zum Beispiel eine Beschwerde bei Ihrer Arbeitgeberin einzulegen. Wir begleiten Sie während der Aufklärung des Sachverhaltes und sind dabei stets an Ihrer Seite. Betriebe wirken meistens bereitwillig mit und profitieren von dieser Herangehensweise.
Werden durch Ihre Beratungsarbeit Menschen öffentlich beschuldigt?
Nein, wir sind eine Vertrauensstelle: Unser Selbstverständnis ist das einer vertraulichen Mittlerin zwischen der betroffenen Person und dem Arbeitgebenden. Wir begleiten Betroffene in Verfahren nach dem AGG dabei, Sachverhalte aufzuklären. An die Öffentlichkeit gehen wir nicht. Das heißt: Wir geben niemals – auch nicht auf Wunsch von Betroffenen – Einzelheiten oder Informationen zu einem Vorfall nach außen. Wir agieren also ausschließlich im Beratungsverhältnis mit Betroffenen und auf ihren Wunsch mit den Arbeitgebenden.