Häufige Fragen und Antworten

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Was ist sexuelle Belästigung?
Sexuelle Belästigung ist nach dem AGG ein sexuell bestimmtes Verhalten, das nicht erwünscht ist. Es ist also ein Verhalten, das die Würde der betroffenen Person verletzt: Sie möchte das nicht. Sie fühlt sich schlecht dabei. Sexuelle Belästigung ist unterschiedlich. Zu ihren Formen gehören Worte, Blicke, Berührungen oder Nachrichten. Jede Form ist am Arbeitsplatz gesetzlich verboten. Häufig gibt es sexuelle Belästigung, wenn Macht am Arbeitsplatz im Spiel ist. Sexuelle Belästigung kann auch zusammen mit anderen Formen von Diskriminierung auftreten. So sind Frauen oder Menschen mit Behinderung besonders häufig betroffen. Menschen werden auch wegen ihrer Hautfarbe benachteiligt.
Das sind Beispiele sexueller Belästigung:
– mit Worten: anzügliche Witze, aufdringliche oder beleidigende Sprüche
– mit Blicken: aufdringliches Starren, Hinterherpfeifen, Zeigen der Geschlechtsteile
– körperlich: unerwünschte Berührungen oder körperliche Gewalt
– digital: E-Mails, Bilder oder Tonaufnahmen über WhatsApp oder Facebook, die mit Sex zu tun haben
Bei welchen Diskriminierungsformen beraten Sie?
Es gibt viele Gründe für Diskriminierung:
– ethnische Herkunft
– Religion
– Behinderung
– Alter
– sexuelle Identität
– Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Diese Gründe für Diskriminierung treten häufig zusammen auf. Im Mittelpunkt unserer Beratung stehen sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz. Das ist unser Auftrag. Unsere Beraterinnen schauen genau, welche Gründe eine Diskriminierung hat. Wir beraten Sie immer dann, wenn es auch um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz geht. Ist das nicht so, nennen wir Ihnen Anlaufstellen aus unserem Hilfenetzwerk.
Wie läuft ein erstes Beratungsgespräch bei Ihnen ab?
Während der telefonischen Sprechzeiten ist eine Juristin oder eine Psychologin aus unserem Team für Sie da. Die Beraterin hört Ihnen genau zu. Sie nimmt sich Zeit, um mit Ihnen die Situation zu besprechen. Zusammen planen Sie die nächsten Schritte. Sie können auch weitere Termine vereinbaren. Wir kennen auch andere juristische und psychologische Anlaufstellen. Diese empfehlen wir Ihnen gern. Das stimmen wir mit Ihnen ab. Wir machen nur, was Sie möchten. Sie können auch anonym bleiben, wenn Sie das wollen.
Wie beraten Sie juristisch?
Wir beraten Sie juristisch nach dem AGG. Bei unserem Gespräch besprechen wir Ihre Situation. Wir zeigen Ihnen, welche rechtlichen Schritte möglich sind. Unser Ziel ist es, dass Sie gut informiert werden. So können Sie entscheiden, wie Sie am besten vorgehen. Dabei begleiten wir Sie. Sie können uns zum Beispiel sagen, dass wir für Sie eine Beschwerde nach dem AGG bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber einreichen.
Auch diese Möglichkeiten haben Sie:
– strafrechtliches Verfahren
– sozialrechtliche Ansprüche
– zivilrechtliche Forderungen

Bei diesen drei Fällen nennen wir Ihnen gerne die Anlaufstellen, die zuständig sind.
Wie beraten Sie psychologisch?
Wir beraten Sie auch psychologisch. Bei diesem Gespräch geht es darum, was Ihnen wichtig ist und Ihnen guttut. Unsere Psychologinnen hören Ihnen zu. Gemeinsam arbeiten wir daran, dass Sie mit der Situation gut umgehen können. Und wir arbeiten daran, dass Sie die richtige Entscheidung treffen können. Wir möchten eine vertrauensvolle Beziehung zu Ihnen aufbauen. Wir möchten Sie stärken. Dabei helfen Techniken, die Sie zum Beispiel entspannen. Wir sagen Ihnen auch, wie sich sexuelle Belästigung auswirken kann. Auch andere psychosoziale und psychotherapeutische Anlaufstellen nennen wir Ihnen. Bei uns können Sie sich bis zu zehn Stunden psychologisch beraten lassen.
Beraten Sie alle Geschlechter, die von sexueller Belästigung betroffen sind?
Ja. Denn sexuelle Belästigung ist nach dem AGG eine Diskriminierung wegen des Geschlechtes. Das AGG schützt alle Menschen – egal, welches Geschlecht sie haben.
Beraten Sie auch Menschen, die andere Menschen sexuell belästigen?
Nein. Wir beraten Menschen aus der Kultur- und Medienbranche, die sexuelle Belästigung erlebt haben. Wir vermitteln zwischen den betroffenen Personen und den Arbeitgebenden. Wir machen keinen Ausgleich zwischen Täter oder Täterin und Opfer. Das heißt: Wir klären die Situation nicht außerhalb des Gerichtes. Alle Infos und Ansprechpersonen hierzu finden Sie auf dieser Website: https://www.toa-servicebuero.de/
Melden Sie sexuelle Belästigungen?
Nein. Wir sind eine Beratungsstelle. Vorfälle von sexueller Belästigung und Gewalt melden wir nicht. Wir führen auch keine Datenbank über auffällige Verhaltensweisen, Unternehmen oder Einzelpersonen. Das ist uns aus rechtlichen Gründen und aus Datenschutzgründen nicht erlaubt. Beratungsvorgänge erfassen wir in Statistiken, die anonym sind. So machen wir sichtbar, wie häufig sexuelle Belästigung und Gewalt in der Kultur- und Medienbranche vorkommen.
Was tun Sie gegen Machtmissbrauch?
Machtmissbrauch kommt in der Kultur- und Medienbranche häufig vor. Unter Machtmissbrauch fallen verschiedene Verhaltensweisen. Häufig verhalten sich einflussreiche Personen anderen Menschen gegenüber respektlos. Oder sie überschreiten Grenzen. Das ist Machtmissbrauch:
– öffentliches Bloßstellen
– mit Wörtern erniedrigen und beleidigen
– berufliche Kontaktaufnahme auch in Freizeit oder in Krankheitszeiten
– Arbeitsaufträge, die nicht zum Aufgabengebiet gehören
– Arbeitszeiten und Pausen, die überschritten werden
– sexuelle Übergriffe
– Nötigung und körperliche Gewalt

Machtmissbrauch kann durch Einzelne ausgeübt werden. Machtmissbrauch kann auch die gesamte Unternehmenskultur prägen. Er kann offensichtlich sein. Er kann aber auch versteckt sein.

Es gibt nur wenige rechtliche Mittel gegen Machtmissbrauch. Denn nur einige Formen von Machtmissbrauch sind verboten. Wir beraten Betroffene von Machtmissbrauch immer dann, wenn er mit sexueller Belästigung und Gewalt verbunden ist. Das finden wir bei unserem ersten Gespräch zusammen heraus.
Wen vertritt Themis?
Wir vermitteln zwischen betroffenen Personen und Arbeitgebenden in der Kultur- und Medienbranche. Wir sind eine Anlaufstelle für Menschen, die sexuelle Belästigung oder Gewalt erfahren haben. Deshalb ist es unsere wichtigste Aufgabe, diesen Menschen zu helfen. Wir tun nur, was die betroffene Person möchte. Wir sprechen zum Beispiel mit dem Arbeitgebenden, wenn die betroffene Person das möchte. Wir können auch eine Beschwerde führen. Dabei sind wir nicht parteiisch.
Wie schützen Sie mich als betroffene Person vor negativen Auswirkungen?
Wir beraten Sie auch dann, wenn Sie anonym bleiben möchten. Wir besprechen bei unserem ersten Gespräch Ihre Situation. Wir besprechen die Möglichkeiten und Auswirkungen. Wir begleiten Sie, wenn Sie sich zum Beispiel bei Ihrem Arbeitgebenden beschweren möchten. Zusammen klären wir den Sachverhalt und sind dabei an Ihrer Seite. Unsere Erfahrung ist, dass Unternehmen meistens mithelfen.
Werden durch Ihre Beratungsarbeit Menschen öffentlich beschuldigt?
Nein. Unsere Beratungsstelle ist eine Vertrauensstelle. Das heißt: Wir vermitteln vertraulich zwischen der betroffenen Person und dem Arbeitgebenden. Wir klären Sachverhalte auf. An die Öffentlichkeit gehen wir nicht. Wir geben niemals Einzelheiten oder Infos nach außen.