Wen beraten wir
Haben Sie als betroffene Person, Zeug*in, Vertrauensperson oder Arbeitgeber*in Beratungsbedarf wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Dann sind Sie bei Themis richtig. Unser Team bietet juristische Beratung auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und psychologische Beratung. Das AGG verbietet Benachteiligungen, sexuelle Belästigung oder Gewalt am Arbeitsplatz. Arbeitgebende sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor sexueller Belästigung zu schützen.
Und so gehen wir vor: In einem ersten Gespräch besprechen wir, warum Sie zu uns kommen. Danach vereinbaren wir vertiefende juristische und/oder psychologische Beratungsgespräche. Alle Gespräche sind natürlich streng vertraulich. Wir führen sie auf Wunsch auch anonym.
SO ERREICHEN SIE UNS
Telefonische Sprechstunde: 030 23 63 20 20
Mo, Mi, Do: 10–12 Uhr
Mi, Do: 15–17 Uhr
Termine nach Vereinbarung: 030 23 63 20 210
Mo–Do: 10–14 Uhr
Schicken Sie uns eine E-Mail an: beratung@themis-vertrauensstelle.de
Was wir anbieten
Juristische Beratung
Psychologische Beratung
Wie eine Beratung abläuft
Unser Beratungsangebot richtet sich an Arbeitnehmende, Arbeitgebende und Selbstständige der Kultur- und Medienbranche – auf und hinter der Bühne. Und so gehen wir vor:
Erstgespräch
Juristische und psychologische Beratung
Folgeberatung
Grenzen der Beratung
Unser Mandat beschränkt sich auf sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Unsere Juristinnen können Sie aus rechtlichen Gründen als Anwältinnen nicht vertreten. Wir beraten Sie auf Basis des AGG. Es definiert verschiedene Merkmale für Diskriminierung. Zu diesen gehören:
- rassistische Diskriminierung bzw. ethnische Herkunft
- die Religion oder Weltanschauung
- eine Behinderung
- das Alter
- die sexuelle Identität
-
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
Unsere Beraterinnen haben eine intersektionale Perspektive auf Ihre Situation. Das heißt, sie nehmen mögliche Verschränkungen von Diskriminierungsgründen in den Blick. Voraussetzung unserer Beratung ist, dass zumindest auch sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorliegen muss – das sieht unsere Satzung so vor.
Sexuelle Belästigung und Gewalt sind in vielen Fällen auch strafrechtlich relevant. Für die Strafverfolgung sind die Strafverfolgungsbehörden – Polizei und Staatsanwaltschaft – zuständig. Hinsichtlich eines Strafverfahrens geben wir eine erste rechtliche Orientierung. Das gilt auch für Forderungen nach Entschädigung (zivilrechtlich oder durch das soziale Entschädigungsrecht beziehungsweise die Unfallversicherung).
Unsere psychologischen Beratungsgespräche ersetzen keine psychotherapeutische Behandlung. Wenn Sie traumatisierende Erlebnisse, Lebensumstände oder psychische Erkrankungen aufarbeiten möchten, vermitteln wir Sie gern an geeignete Stellen.
Das AGG – gegen Diskriminierung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – kurz AGG – gilt in Deutschland seit 2006. Es regelt den Schutz vor Diskriminierung, etwa aus rassistischen Gründen oder wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung oder des Alters. Das AGG enthält Rechte und Pflichten für Arbeitsgebende und für Arbeitnehmer*innen. So muss zum Beispiel der Bewerbungsprozess diskriminierungsfrei sein oder in bestehenden Arbeitsverhältnissen Benachteiligungen vermieden werden.
Was ist sexuelle
Belästigung?
Sexuelle Belästigung – das ist nach dem AGG ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, das die Würde der betroffenen Person verletzt. Sie kann in verbaler, nonverbaler, digitaler oder physischer Form auftreten. Jede Form ist am Arbeitsplatz gesetzlich verboten. Nicht selten ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz an eine Machtungleichheit gekoppelt oder tritt mit anderen Diskriminierungsformen auf. So sind Frauen, BIPoC, LGBTQIA+ und Menschen mit Behinderung besonders häufig betroffen.
Das sind Beispiele sexueller Belästigung:
- verbal: sexuell anzüglicher Witz, aufdringlicher beleidigender Kommentar
- nonverbal: aufdringliches Starren, Hinterherpfeifen, Exhibitionismus
- digital: Kontaktaufnahme über Messengerdienste, unerwünschte E-Mails, Bilder, Tonaufnahmen oder Social-Media-Nachrichten mit sexualisiertem Inhalt
- körperlich: unerwünschte Berührungen oder körperliche Gewalt
Warum Kultur- und
Medienbranche?
Die Kultur- und Medienbranche weist einige Besonderheiten auf, die sexuelle Belästigung begünstigen. Diese Bedingungen begünstigen sexuelle Belästigung:
- asymmetrische Machtverhältnisse und Abhängigkeiten
- persönliche Netzwerke
- Zeit- und Kreativitätsdruck
- projektbasierte Arbeit und Konkurrenz
- körperliche Nähe
Weitere Anlaufstellen
Es gibt noch offene Fragen?
Schauen Sie gerne in unseren FAQ vorbei. Sollte dann noch etwas ungeklärt sein, melden Sie sich gern bei uns per Mail!