Wen beraten wir?
Haben Sie als betroffene Person, Zeug*in, Vertrauensperson oder Arbeitgeber*in Beratungsbedarf wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?
Dann sind Sie bei Themis richtig. Unser Team bietet juristische Beratung auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und psychologische Beratung. Das AGG verbietet Benachteiligungen, sexuelle Belästigung oder Gewalt am Arbeitsplatz. Arbeitgebende sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor sexueller Belästigung zu schützen.
Und so gehen wir vor: In einem ersten Gespräch oder Chat besprechen wir, warum Sie zu uns kommen. Danach vereinbaren wir vertiefende juristische und/oder psychologische Beratungsgespräche. Alle Gespräche sind natürlich streng vertraulich. Wir führen sie auf Wunsch auch anonym.
Was bieten wir an?

Juristische Beratung

Psychologische Beratung
So läuft eine Beratung bei uns ab
Unser Beratungsangebot richtet sich an Arbeitnehmende, Arbeitgebende und Selbstständige der Kultur- und Medienbranche – auf und hinter der Bühne. Und so gehen wir vor:

Erstgespräch

Juristische und psychologische Beratung

Folgeberatung
Grenzen der Beratung
Unser Angebot richtet sich an Menschen, die von sexueller Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz betroffen sind. Unsere Juristinnen können Sie beraten. Sie können Sie aber nicht als Anwältinnen vertreten. Das hat rechtliche Gründe.
Wir beraten Sie auf Basis des AGG. Es nennt verschiedene Gründe für Diskriminierung:
- ethnische Herkunft
- Geschlecht
- Religion
- Behinderung
- Alter
- sexuelle Identität
Diese Gründe für Diskriminierung treten häufig zusammen auf. Unsere Beraterinnen nehmen das genau in den Blick. Wir beraten Sie immer dann, wenn es auch um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz geht. Das ist die Aufgabe unseres Vereins.
Sexuelle Belästigung und Gewalt sind verboten. In manchen Fällen sind sie sogar Straftaten. Dann sind Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig. Hierzu geben wir Ihnen eine erste rechtliche Orientierung. Möglich sind zum Beispiel ein Strafverfahren oder Forderungen auf Entschädigung. Unsere Juristinnen kennen sich mit damit sehr gut aus.
Unsere psychologischen Beratungsgespräche sind keine Psychotherapie. Wenn Sie Erlebnisse, Lebensumstände oder psychische Erkrankungen besprechen möchten, nennen wir Ihnen gern geeignete Stellen.
HOTLINE - BERATUNG OHNE TERMIN
BERATUNGSZEITEN:
Montags, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwochs, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstags, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
BERATUNGSZEITEN:
Mittwochs, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Beratung in unserer Hotline
Ohne Anmeldung und ohne vorherige Buchung eines Termins können Sie sich in unserer Hotline (auch) anonym beraten lassen. Die Hotline ist mit einer Berater*in besetzt, die im Rahmen einer Erstberatung Ihr Anliegen klärt, erste Unterstützung bieten kann und auf Wunsch auch Folgeberatungen mit Ihnen vereinbart. In der Hotline kann es zu Wartezeiten kommen.
Die Beratung ist unverbindlich und kostenlos.
BERATUNG - MIT TERMIN
Terminvereinbarung:
Einen Termin können Sie über die Mailberatung vereinbaren oder telefonisch in der Geschäftsstelle unter +49 30 23 63 20 210
(Mo-Do 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr) .
Für Chats „zwischendurch“ mit unterschiedlichen Beraterinnen oder zu gebuchten Terminen bei ihrer persönlichen Beraterin. Auch als Gruppe nach Terminvereinbarung möglich.
Ihr sicherer, schriftlicher Kontakt zu unserem Beratungsteam und zur Terminvereinbarung.
Für das persönliche Gespräch mit Ihrer Beraterin. Auch als Gruppe nach Terminvereinbarung möglich.
Telefon-Beratung
In der Telefon-Beratung klären Sie Ihr Anliegen oder Ihre Fragen mit Ihrer persönlichen Beraterin - in einem geplanten Termin und ganz ohne Zeitdruck. Sie können wählen, ob Sie eine juristische oder psychologische Beratung wünschen.
Chatberatung
Sie können im Chat mit unseren psychologischen und juristischen Beraterinnen schriftlich „sprechen“ – vertraulich und persönlich wie ein Gespräch unter vier Augen. Sie haben zwei Möglichkeiten:
Offene Chatberatung: Nutzen Sie die Chat-Hotline sobald ein Chat-Raum geöffnet ist. Die Termine finden Sie in unserem Kalender.
Terminvereinbarung: Sie können einen Chat-Termin direkt in der Mailberatung mit unseren Beraterinnen vereinbaren oder einen der im Kalender angebotenen Termine der offenen Sprechstunde wählen.
Hinweis: Die Buchung von Chats mit Termin ist nur nach Anmeldung mit Ihrem Nutzungsnamen und Passwort möglich.
Videoberatung
In unserer Videoberatung können Sie in einem individuellen Einzelgespräch mit Ihrer Beraterin sprechen. Der Austausch findet in Echtzeit und über eine datenschutzkonforme Video-Plattform statt.
Technische Voraussetzungen:
- Keine Installation nötig
- Ein Gerät mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher (z. B. Computer, Laptop, Smartphone oder Tablet)
So nehmen Sie teil: Melden Sie sich mit Ihrem selbst gewählten Nutzungsnamen und Passwort in der Online-Beratung der Themis Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt e.V. an.
Teilen Sie uns in der Mailberatung gern Ihre Terminwünsche mit. Wir versuchen Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Sie erhalten den Einladungslink rechtzeitig vor dem Termin in Ihr persönliches Postfach in der Mail-Beratung.
Mail-Beratung
In unserer Mail-Beratung haben Sie die Möglichkeit, sich in Ruhe auszutauschen und Ihre Anliegen schriftlich zu formulieren – ganz in Ihrem eigenen Tempo. Sie können Ihre Gedanken sortieren, sich Zeit lassen und selbst bestimmen, welche Informationen Sie uns mitteilen möchten. So bleibt der Kontakt zu unseren Beraterinnen auch über einen längeren Zeitraum möglich. Die Mailberatung ermöglicht einen verschlüsselten Austausch und ist damit sehr viel sicherer, als eine gewöhnliche E-Mail. Auch einen persönlichen Beratungstermin per Chat, Video, Telefon oder in Präsenz können Sie über unsere Mailberatung vereinbaren.
Das AGG – gegen Diskriminierung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt in Deutschland seit 2006. Die Abkürzung ist AGG. Das AGG schützt Menschen vor Diskriminierung am Arbeitsplatz. Es gibt viele Gründe für Diskriminierung:
- ethnische Herkunft
- Geschlecht
- Religion
- Behinderung
- Alter
- sexuelle Identität
Das AGG beschreibt Rechte und Pflichten für Arbeitsgebende und für Arbeitnehmende. In Arbeitsverhältnissen sollen Menschen nicht benachteiligt werden. Das AGG verbietet besonders sexuelle Belästigung. Das ist ein Verhalten, das mit Sex zu tun hat. Ein Verhalten, das die Würde der betroffenen Person verletzt.
Was ist sexuelle
Belästigung?
Sexuelle Belästigung ist nach dem Gesetz ein Verhalten, das mit Sex zu tun hat und nicht erwünscht ist. Es ist also ein Verhalten, das die Würde der betroffenen Person verletzt: Sie möchte das nicht. Sie fühlt sich schlecht dabei.
Sexuelle Belästigung ist unterschiedlich. Zu ihren Formen gehören Worte, Blicke, Berührungen oder Nachrichten. Jede Form ist am Arbeitsplatz gesetzlich verboten. Häufig gibt es sexuelle Belästigung, wenn Macht am Arbeitsplatz im Spiel ist. Sexuelle Belästigung kann auch mit anderen Formen von Diskriminierung auftreten. So sind Frauen oder Menschen mit Behinderung besonders häufig betroffen. Oft finden auch sexuelle Belästigung und Rassismus gleichzeitig statt.
Das sind Beispiele sexueller Belästigung:
- mit Worten: anzügliche Witze, aufdringliche oder beleidigende Sprüche
- mit Blicken: aufdringliches Starren, Hinterherpfeifen, Zeigen der Geschlechtsteile
- digital: E-Mails, Bilder oder Tonnachrichten über WhatsApp oder Facebook, die mit Sex zu tun haben
- körperlich: unerwünschte Berührungen oder körperliche, sexualisierte Gewalt
Warum Kultur- und
Medienbranche?
Die Kultur- und Medienbranche weist einige Besonderheiten auf, die sexuelle Belästigung begünstigen. Diese Bedingungen begünstigen sexuelle Belästigung:
- asymmetrische Machtverhältnisse und Abhängigkeiten
- persönliche Netzwerke
- Zeit- und Kreativitätsdruck
- projektbasierte Arbeit und Konkurrenz
- körperliche Nähe
Hilfe bekommen Sie auch bei diesen Anlaufstellen:
Haben Sie Fragen?
Hier stehen einige Fragen und unsere Antworten. Schreiben Sie eine Mail an beratung@themis-vertrauensstelle.de, wenn Sie weitere Fragen haben.




