Wen beraten wir?

Wenn Sie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt haben und Hilfe brauchen, sind Sie bei uns richtig. Wir beraten Menschen, die in der Kultur- und Medienbranche arbeiten:

  • Arbeitnehmende
  • Arbeitgebende
  • Selbstständige
  • Studierende
  • Zeuginnen und Zeugen
  • Vertrauenspersonen

Unser Team berät juristisch und psychologisch. Dabei richten wir uns nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Die Abkürzung ist AGG. Das AGG sagt, dass Arbeitgebende ihre Mitarbeitenden schützen müssen. Es verbietet am Arbeitsplatz:

  • sexuelle Belästigung
  • Gewalt
  • Benachteiligungen

Rufen Sie uns gern an. Das sind unsere Sprechzeiten:

Montag, Mittwoch und Donnerstag: 10 bis 12 Uhr
Mittwoch und Donnerstag: 15 bis 17 Uhr
Telefon: 030 23 63 20 20

In diesen Zeiten können Sie einen Termin ausmachen:

Montag bis Freitag: 10 bis 14 Uhr
Telefon: 030 23 63 20 210

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail: beratung@themis-vertrauensstelle.de

Wie beraten wir?

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Juristische Beratung

Wir beraten Sie juristisch nach dem AGG. Bei unserem Gespräch besprechen wir Ihre Situation. Wir zeigen Ihnen, welche rechtlichen Schritte möglich sind. Unser Ziel ist es, dass Sie Informationen bekommen. So können Sie entscheiden, wie Sie am besten vorgehen. Dabei begleiten wir Sie. Sie können uns zum Beispiel sagen, dass wir für Sie eine Beschwerde nach dem AGG bei Ihrem Arbeitgebenden einreichen. Auch diese Möglichkeiten haben Sie:
• strafrechtliches Verfahren
• sozialrechtliche Ansprüche
• zivilrechtliche Forderungen

Bei diesen drei Fällen nennen wir Ihnen gerne die Anlaufstellen, die zuständig sind.
Kontakt
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Psychologische Beratung

Wir beraten Sie auch psychologisch. Bei diesem Gespräch geht es darum, was Ihnen wichtig ist und Ihnen guttut. Unsere Psychologinnen hören Ihnen zu. Gemeinsam arbeiten wir daran, dass Sie mit der Situation gut umgehen können. Und wir arbeiten daran, dass Sie die richtige Entscheidung treffen können. Wir möchten eine vertrauensvolle Beziehung zu Ihnen aufbauen. Wir möchten Sie stärken. Dabei helfen Techniken, die zum Beispiel entspannen. Wir sagen Ihnen auch, wie sich sexuelle Belästigung auswirken kann. Auch andere psychosoziale und psychotherapeutische Anlaufstellen nennen wir Ihnen. Bei uns können Sie sich bis zu zehn Stunden psychologisch beraten lassen.
Kontakt

So läuft eine Beratung bei uns ab

Unser Beratungsangebot richtet sich an Arbeitnehmende, Arbeitgebende, Selbstständige und Studierende der Kultur- und Medienbranche – auf und hinter der Bühne. Und so gehen wir vor:

Grenzen der Beratung

Unser Angebot richtet sich an Menschen, die von sexueller Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz betroffen sind. Unsere Juristinnen können Sie beraten. Sie können Sie aber nicht als Anwältinnen vertreten. Das hat rechtliche Gründe.

Wir beraten Sie auf Basis des AGG. Es nennt verschiedene Gründe für Diskriminierung:

  • ethnische Herkunft
  • Geschlecht
  • Religion
  • Behinderung
  • Alter
  • sexuelle Identität

Diese Gründe für Diskriminierung treten häufig zusammen auf. Unsere Beraterinnen nehmen das genau in den Blick. Wir beraten Sie immer dann, wenn es auch um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz geht. Das ist die Aufgabe unseres Vereins.

Sexuelle Belästigung und Gewalt sind verboten. In manchen Fällen sind sie sogar Straftaten. Dann sind Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig. Hierzu geben wir Ihnen eine erste rechtliche Orientierung. Möglich sind zum Beispiel ein Strafverfahren oder Forderungen auf Entschädigung. Unsere Juristinnen kennen sich mit damit sehr gut aus.

Unsere psychologischen Beratungsgespräche sind keine Psychotherapie. Wenn Sie Erlebnisse, Lebensumstände oder psychische Erkrankungen besprechen möchten, nennen wir Ihnen gern geeignete Stellen.

Das AGG – gegen Diskriminierung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt in Deutschland seit 2006. Die Abkürzung ist AGG. Das AGG schützt Menschen vor Diskriminierung am Arbeitsplatz. Es gibt viele Gründe für Diskriminierung:

  • ethnische Herkunft
  • Geschlecht
  • Religion
  • Behinderung
  • Alter
  • sexuelle Identität

Das AGG beschreibt Rechte und Pflichten für Arbeitsgebende und für Arbeitnehmende. In Arbeitsverhältnissen sollen Menschen nicht benachteiligt werden. Das AGG verbietet besonders sexuelle Belästigung. Das ist ein Verhalten, das mit Sex zu tun hat. Ein Verhalten, das die Würde der betroffenen Person verletzt.

Was ist sexuelle
Belästigung?

Sexuelle Belästigung ist nach dem Gesetz ein Verhalten, das mit Sex zu tun hat und nicht erwünscht ist. Es ist also ein Verhalten, das die Würde der betroffenen Person verletzt: Sie möchte das nicht. Sie fühlt sich schlecht dabei.

Sexuelle Belästigung ist unterschiedlich. Zu ihren Formen gehören Worte, Blicke, Berührungen oder Nachrichten. Jede Form ist am Arbeitsplatz gesetzlich verboten. Häufig gibt es sexuelle Belästigung, wenn Macht am Arbeitsplatz im Spiel ist. Sexuelle Belästigung kann auch mit anderen Formen von Diskriminierung auftreten. So sind Frauen oder Menschen mit Behinderung besonders häufig betroffen. Oft finden auch sexuelle Belästigung und Rassismus gleichzeitig statt.

Das sind Beispiele sexueller Belästigung:

  • mit Worten: anzügliche Witze, aufdringliche oder beleidigende Sprüche
  • mit Blicken: aufdringliches Starren, Hinterherpfeifen, Zeigen der Geschlechtsteile
  • digital: E-Mails, Bilder oder Tonnachrichten über WhatsApp oder Facebook, die mit Sex zu tun haben
  • körperlich: unerwünschte Berührungen oder körperliche Gewalt

Warum Kultur- und
Medienbranche?

Die Kultur- und Medienbranche weist einige Besonderheiten auf, die sexuelle Belästigung begünstigen. Diese Bedingungen begünstigen sexuelle Belästigung:

  • asymmetrische Machtverhältnisse und Abhängigkeiten
  • persönliche Netzwerke
  • Zeit- und Kreativitätsdruck
  • projektbasierte Arbeit und Konkurrenz
  • körperliche Nähe

Hilfe bekommen Sie auch bei diesen Anlaufstellen:

Haben Sie Fragen?

Hier stehen einige Fragen und unsere Antworten. Schreiben Sie eine Mail an beratung@themis-vertrauensstelle.de, wenn Sie weitere Fragen haben.